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OLG Stuttgart, 30.12.1985 - 2 U 42/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung von Verkehrswert oder Ertragswert zum Nachlass gehörender landwirtschaftlicher Grundstücke; Kriterien für das Vorliegen eines Landguts; Selbstständige Nahrungsquelle oder Zuschussbetrieb; Berechnung von Pflichtteilsansprüchen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 07.01.1985 - 2 O 1189/84
- OLG Stuttgart, 30.12.1985 - 2 U 42/85
Papierfundstellen
- NJW-RR 1986, 822
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.05.1964 - III ZR 159/63
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.1985 - 2 U 42/85
Die Verpachtung der Grundstücke und das Fehlen von Inventar schließen die Bewertung als Landgut nicht aus, wenn eine Verpachtung nur vorübergehend erfolgt (BGH NJW 1964, 1414) und eine Fortführung des früheren landwirtschaftlichen Betriebes in absehbarer Zeit möglich und auch beabsichtigt ist (vgl. BGH LM § 2312 BGB Nr. 2). - BGH, 06.12.1984 - X ZR 103/83
Vermögensübernahme bei einer Mehrheit von Verträgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 30.12.1985 - 2 U 42/85
In diesen Fällen ist der landwirtschaftliche Betrieb, wie ihn der Gesetzgeber schützen will, bei dem Erbfall nicht mehr vorhanden, so daß kein hinreichender Grund gegeben ist, die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge bei der Berechnung des Pflichtteils auf den Ertragswert zu verweisen (vgl. BVerfG NJW 1985, 1331 f [BGH 06.12.1984 - X ZR 103/83] zu § 1376 IV BGB ).
- BayObLG, 07.12.1988 - BReg. 1a Z 8/88
Versagung der Genehmigung einer Vereinbarung über den Ausgleich von …
Ebensowenig muß der Umstand entgegenstehen, daß es sich nur um einen landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb handelt (vgl. OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 822 [OLG Stuttgart 30.12.1985 - 2 U 42/85] ). - OLG Stuttgart, 09.08.1990 - 8 W 611/89
Vorliegen einer selbständigen Nahrungsstelle auf einem Hof
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LG Göttingen, 23.06.2014 - 4 O 372/13
Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Nichterben
§ 2312 BGB lässt die Bewertung landwirtschaftlicher Grundstücke nach dem Ertragswert bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen nicht wegen des privatwirtschaftlichen Interesses des Erben des landwirtschaftlichen Betriebes an einer möglichst geringen Belastung mit Pflichtteilen zu, sondern soll dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung leistungsfähiger Höfe in bäuerlichen Familien dienen (vgl. OLG Stuttgart, U. v. 30.12.1985, Az. 2 U 42/85).